Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach Nationalen-Richtlinien anerkannt.

Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Hannoveraner Verbandes.

 

Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgelegter und bestandener HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen. Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht schaffen, können von dem Zuchtverband nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter.

 

Bei starker Frequentierung der Hengste werden pro Rosse lediglich zwei Portionen verschickt. Sollte die erste Rate nach der ersten Besamung nicht beglichen sein, wird kein weiterer Samen in der laufenden Saison verschickt.

 

Die Decksaison beginnt am 15.02.2024 und endet am 31.07.2024.

Ihre Samenbestellung wird nur telefonisch 0172-5232822 oder per E-Mail an jansen@rickhof.de bis 10.00 Uhr angenommen!

Bestellungen per Hippoexpress, müssen bitte bis 20 Uhr am Vorabend eintreffen.

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

 

    •  gewünschter Hengst

    •  Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers

    •  Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll

    •  genaue Versandanschrif

    •  vollständige Angaben zum Verwender

    •  Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Alter)

 

Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 15,00 Euro, für Stuten mit Fohlen 18,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.

 

•  Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3-jährigen Maidenstuten und Fohlenstuten.

 

•  Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird lediglich die Besamungsrate fällig. Sollte bis zum 15.09. keine tierärtzliche Bescheinigung über die Nichtträchtigkeit vorliegen, wird die Trächtigkeitsrate fällig. 

 

•  Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der ersten Besamung angemeldet werden. Bitte beachten Sie, das beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt. Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage eines Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) ist erforderlich.

 

 

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