Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach EU-Richtlinien anerkannt.

Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Hannoveraner Verbandes.

 

Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgelegter und bestandener HLP ins Hengstbuch 1 eingetragen. Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen erfolgen. Sollte ein Hengst den Eintrag ins Hengstbuch 1 nicht schaffen, können von dem Zuchtverband nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Züchter.

 

Bei starker Frequentierung der Hengste werden pro Rosse lediglich zwei Portionen verschickt. Sollte die erste Rate nach der ersten Besamung nicht beglichen sein, wird kein weiterer Samen in der laufenden Saison verschickt.

 

Die Decksaison beginnt am 15.02.2024 und endet am 31.07.2024.

Ihre Samenbestellung wird nur telefonisch 0172-5232822 oder per E-Mail an jansen@rickhof.de bis 10.00 Uhr angenommen!

Bestellungen per Hippoexpress, müssen bitte bis 20 Uhr am Vorabend eintreffen.

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

 

    •  gewünschter Hengst

    •  Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers

    •  Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll

    •  genaue Versandanschrif

    •  vollständige Angaben zum Verwender

    •  Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Alter)

 

Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen! Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Alle Decktaxen und Pensionsgelder verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 15,00 Euro, für Stuten mit Fohlen 18,00 Euro. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.

 

Innerhalb Deutschlands kann an allen Tagen, bis auf Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen (regional beschränkt), Samen verschickt werden. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich die Deckstation vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken. Im Inland versenden wir vorrangig Frischsamen. Sollte jedoch ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir Ihnen an, auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilrückzahlung besteht nicht. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen, Reklamationen sind am Folgetag zu melden, ansonsten wird der Transport in Rechnung gestellt. Der Versand von Samen ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

 

Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3-jährigen Maidenstuten und Fohlenstuten.

 

Die Besamungstaxe ist der erste Teil der Decktaxe, gilt bei der ersten Frischsamenbestellung unserer Hengste und ist gültig für die gesamte Dauer der Decksaison. Sie ist vom Züchter in jedem Fall zu bezahlen. Sie deckt den Aufwand der Spermagewinnung und Aufbereitung des Frischsamens ab, sowie anteilige Kosten der Vermarktung und administrativen Aufwands. Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Die Besamungstaxe wird bei der ersten Besamung Ihrer Stute fällig. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die Kosten für das Veterinärattest, Spermaversand, Tierarztkosten sowie Pensionskosten. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen. Bei Nichtträchtigkeit wird die Besamungstaxe im Folgejahr nicht auf die Decktaxe angerechnet. 

b.) Der zweite Teil der jeweiligen Decktaxe ist die Trächtigkeitstaxe und erst bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig. Stichtag ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung. Der Nachweis der Nichtträchtigkeit, ist vom Züchter mit einem schriftlichen Zeugnis vom behandelnden Tierarzt, an das Gestüt Rickhof, bis spätestens zum 15. September 2024, unaufgefordert vorzulegen.

Wenn Embryotransfer gewählt wird, muss dies vor der ersten Besamung angemeldet werden. Bitte beachten Sie, das beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden angewachsenen Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt. Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Vorlage eines Spülprotokolls (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) ist erforderlich.

 

 

 

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